Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Es freut uns sehr, dass der Tätigkeitsbericht 2024 der Wiener Umweltanwaltschaft vom Wiener Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Zum Tätigkeitsbericht 2024

Umwelttipp der Woche

ÖNORMEN dürfen keinesfalls unsachlicherweise das Recycling von Baurestmassen verhindern oder beeinträchtigen!
Der vorliegende Entwurf der ÖNORM B 4710-1 (Recyclingbeton) sieht nicht - wie eigentlich auf Basis der stattfindenden Innovationen zu erwarten wäre - eine Stärkung der Einsatzmöglichkeiten von Recyclingmaterialien vor, sondern - entgegen sämtlichen europäischen und nationalen Rechtsnormen und Bestrebungen - sogar ein Zurückdrängen derselben. Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte Österreichs haben eine gemeinsame Stellungnahme gegen diesen Normentwurf eingebracht.

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